Arbeitszeiterfassung für KMUs in der Schweiz

Arbeitszeiterfassung pro Tag, Woche oder Monat auf einmal.
Unbegrenzte Aufgaben pro Tag.

Arbeitszeiterfassung mit Spesen für KMUs in der Schweiz

Zusammenfassung der erfassten Aufgaben pro Tag und Mitarbeiter.
Gleitzeitrahmen pro Mitarbeiter.

Arbeitszeiterfassung mit Gleitzeit und Spesen für die KMUs in der Schweiz

Gleitzeitkonto pro Mitarbeiter oder Abteilung. Berichte über Monatssaldo und Kompensationen.

Arbeitszeiterfassung und Absenzen für KMUs in der Schweiz

Absenzbenachrichtung per E-Mail. Grafische Auswertungen pro Aufgabe, Mitarbeiter, Monat oder Abteilung.

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Allgemeine Fragen über Arbeitszeiterfassung mit Rahmenzeit, Blockzeit, Überzeit, Gleizueti und Spesen für KMUs in der Schweiz

Wie erfolgt die Arbeitszeiterfassung mit Timebox für Mitarbeiter, Angestellte, Manager, Supervisor und Projektleiter?

Was sind die Aufgaben und Schritte für die Arbeitszeiterfassung für Manager und Supervisor? Wie visiert man die Arbeitszeit? Wie kontrolliere ich Absenzen?  

Was bedeutet Gleitzeit, Blockzeit und Überzeit? Was sind die gesetzliche Spielräume? Wie kann ich die Gleitzeit kompensieren? 

Wie erfasse ich meine Arbeitszeit? Was sind die Abläufe der Arbeitszeiterfassung? Kann ich unendlich viele Arbeitszeit pro Tag erfassen? Kann ich meine Arbeitszeit auf einmal pro Woche erfassen?

Wie kann ich meine erfassten Arbeitszeiten pro Projekt und Aufgabe sehen? Wie bewerte ich die erfassten Arbeitszeiten? Wie kann ich meine Ferien eintragen? Wie sieht meine Feriensaldo aus?

Flexible Arbeitszeit zur Erhöhung der Autonomie der Mitarbeiter

Fragen - Allgemein

Allgemeine Fragen über Arbeitszeiterfassung mit Rahmenzeit, Blockzeit, Überzeit, Gleizueti und Spesen für KMUs in der Schweiz

Weisung des SECO gemäss Artikel 42 Absatz 1 Arbeitsgesetz (ArG) an die Vollzugsbehörden betreffend Kontrollen der Arbeitszeiterfassung (Artikel 46 ArG und Artikel 73 Verordnung 1 zum ArG) - gültig per 1.1.2014*

1. Ausgangslage Artikel 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) verpflichtet den Arbeitgeber, alle Verzeichnisse oder andere Unterlagen, aus denen die für den Vollzug des Gesetzes und seiner Verordnungen erforderlichen Angaben ersichtlich sind, den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten. Gemäss Artikel 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) müssen daraus namentlich Dauer und Lage der geleisteten täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit (inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit) und der Pausen von einer halben Stunde und mehr ersichtlich sein. Anhand dieser Angaben kann die Vollzugsbehörde überprüfen, ob der Arbeitgeber die im Arbeitsgesetz verankerten Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen im Einzelfall eingehalten hat... 

*http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/33319.pdf, 12.02.2015

 

Ja, Sie können Ihre Arbeitszeit auf einmal für eine Woche, für einen Monat gar für ein Jahr eingetragen. Bei der Zeiterfassung müssen Sie lediglich die Anfangs- und die Endzeit entsprechend eingeben. 

Ja, das Unternehmen kann mit Timebox flexible Arbeitszeiten einführen. Festgelegt werden lediglich die Anzahl der Wochenstunden und die Blockzeiten. Während der Blockzeiten müssen alle Mitarbeiter im Unternehmen präsent sein. Timebox führt ein Gleitzeitkonto pro Monat und Mitarbeiter. Mehrstunden werden automatisch im Gleitzeitkonto übernommen. Kompensationen sind durch Mitarbeiter jederzeit möglich. 

Nein, Timebox informiert mit einem extra E-Mail Ihren Vorgesetzten automatisch wenn eine Absenz eingetragen ist. Die Benachrichtigung des Vorgesetzten gilt für alle Absenzen wie Schulung, Militär, Bezahlter Urlaub etc.

Ja, Sie können unmittelbar nach der Eingabe eigener Arbeitszeit sehen, ob Sie bereits Ihr Pensum geleistet haben. Dafür wählen Sie den Beriech "PlusMinus Cross" unter dem Menu Analyse. Dann sehen Sie tabellarisch, ob Sie bereits mehr oder weniger Arbeitsstunden geleistet haben. Die Berechnung findet anhand Ihres Tagespensums statt und wird für einen Monat zusammengefasst. Wenn Sie der Berechnungen zur grundliegenden  Basisdaten sehen möchten, dann bitte klicken in der Zusammenfassungstabelle auf den Link für eine Drill-Down-Zusammenstellung. 

Sie können jeder Zeit Ihr Kennwort ändern. Bitte klicken Sie auf "Passwort ändern" in der Applikations-Menu nach dem Einloggen.

Ja, Sie können ihre Arbeitszeit auch in während der Feiertagen in die Timebox erfassen. Dazu müssen Sie die Aufgabeart "Sonderfall" wählen und danach die Option "Feiertag". Alle mit dieser Option eingegebenen Arbeitszeiten werden als Überstunden eingetragen.

Ja, Sie können in Ihrer Usertabelle eine Aufgabeart vorsefinieren. Bei der Erfassungsmaske wird diese Aufgabeart automatisch für Sie gewählt, wenn Sie Ihre Arbeitsstunden erfassen möchten. Sie können aber jederzeit eine andere Aufgabeart aus der Liste auswählen.

Sie können jederzeit ihr aktuelles Passwort durch den Klick auf den Link "Passwort vergessen" zugeschickt bekommen. Bitte stellen Sie sicher, dass die eingetragene E-Mails-Adresse für Ihren Benutzernamen korrekt ist. Ansonsten melden Sie sich bei Ihrem Applikationsadministrator.

Unter Zeiterfassung verstehen wir die Datenerfassung von Arbeitszeiten des Arbeitsnehmers. Damit wird die Personalzeit für die Personalabteilung und für die Lohnabrechnung erfasst. Die Mitarbeiter können Ihre Arbeitszeit anhand eines Browsers pro Aufgabe bzw. pro Projekt erfassen. Sie benötigen mit Timebox keine zusätzliche Software für die Dateneingabe.