Arbeitszeiterfassung für KMUs in der Schweiz

Arbeitszeiterfassung pro Tag, Woche oder Monat auf einmal.
Unbegrenzte Aufgaben pro Tag.

Arbeitszeiterfassung mit Spesen für KMUs in der Schweiz

Zusammenfassung der erfassten Aufgaben pro Tag und Mitarbeiter.
Gleitzeitrahmen pro Mitarbeiter.

Arbeitszeiterfassung mit Gleitzeit und Spesen für die KMUs in der Schweiz

Gleitzeitkonto pro Mitarbeiter oder Abteilung. Berichte über Monatssaldo und Kompensationen.

Arbeitszeiterfassung und Absenzen für KMUs in der Schweiz

Absenzbenachrichtung per E-Mail. Grafische Auswertungen pro Aufgabe, Mitarbeiter, Monat oder Abteilung.

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Allgemeine Fragen über Arbeitszeiterfassung mit Rahmenzeit, Blockzeit, Überzeit, Gleizueti und Spesen für KMUs in der Schweiz

Wie erfolgt die Arbeitszeiterfassung mit Timebox für Mitarbeiter, Angestellte, Manager, Supervisor und Projektleiter?

Was sind die Aufgaben und Schritte für die Arbeitszeiterfassung für Manager und Supervisor? Wie visiert man die Arbeitszeit? Wie kontrolliere ich Absenzen?  

Was bedeutet Gleitzeit, Blockzeit und Überzeit? Was sind die gesetzliche Spielräume? Wie kann ich die Gleitzeit kompensieren? 

Wie erfasse ich meine Arbeitszeit? Was sind die Abläufe der Arbeitszeiterfassung? Kann ich unendlich viele Arbeitszeit pro Tag erfassen? Kann ich meine Arbeitszeit auf einmal pro Woche erfassen?

Wie kann ich meine erfassten Arbeitszeiten pro Projekt und Aufgabe sehen? Wie bewerte ich die erfassten Arbeitszeiten? Wie kann ich meine Ferien eintragen? Wie sieht meine Feriensaldo aus?

Flexible Arbeitszeit zur Erhöhung der Autonomie der Mitarbeiter

Fragen - Arbeitszeiterfassung

Wie erfasse ich meine Arbeitszeit? Was sind die Abläufe der Arbeitszeiterfassung? Kann ich unendlich viele Arbeitszeit pro Tag erfassen? Kann ich meine Arbeitszeit auf einmal pro Woche erfassen?

"Das Arbeitsgesetz und die diesbezüglichen Ausführungsverordnungen verpflichten den 
Arbeitgeber zu einer lückenlosen Arbeitszeiterfassung für sämtliche Mitarbeitenden, die dem 
Arbeitsgesetz unterstellt sind. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung umfasst dabei sowohl die: 
- geleistete (tägliche und wöchentliche) Arbeitszeit inkl. Ausgleichs- und Überzeit; 
- Lage der Arbeitszeit (Beginn und Ende der Arbeits- und Ruhezeiten; Zeit und Datum). 

Nicht dem Arbeitsgesetz und damit der Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung unterstellt, 
sind im Bereich der kaufmännischen Berufe: 
- Mitarbeitende, die eine höhere leitende Tätigkeit*4 ausüben; 
- Aussendienstmitarbeitende (bzw. Handelsreisende). 

Für alle übrigen Mitarbeitenden gilt die Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung." *4

*4: In Art. 9 ArGV 1 wird der Begriff «höhere leitende Tätigkeit» dahingehend konkretisiert, dass eine solche nur inne hat, wer «aufgrund seiner Stellung und Verantwortung sowie in Abhängigkeit von der Grösse des Betriebes über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügt oder Entscheide von grosser Tragweite massgeblich beeinflussen und dadurch auf die Struktur, den Geschäftsgang und die Entwicklung eines Betriebes oder Betriebsteils einen nachhaltigen Einfluss nehmen kann».
*5: http://www.kvschweiz.ch/data/docs/download/12933/de_CH-1996/dok-NL-Arbeitszeiterfassung-16-05-14-DE.pdf, 23.08.2014 

 

Tags: Bern, Luzern, Zürich

Weisung des SECO gemäss Artikel 42 Absatz 1 Arbeitsgesetz (ArG) an die Vollzugsbehörden betreffend Kontrollen der Arbeitszeiterfassung (Artikel 46 ArG und Artikel 73 Verordnung 1 zum ArG) - gültig per 1.1.2014*

1. Ausgangslage Artikel 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) verpflichtet den Arbeitgeber, alle Verzeichnisse oder andere Unterlagen, aus denen die für den Vollzug des Gesetzes und seiner Verordnungen erforderlichen Angaben ersichtlich sind, den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten. Gemäss Artikel 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) müssen daraus namentlich Dauer und Lage der geleisteten täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit (inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit) und der Pausen von einer halben Stunde und mehr ersichtlich sein. Anhand dieser Angaben kann die Vollzugsbehörde überprüfen, ob der Arbeitgeber die im Arbeitsgesetz verankerten Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen im Einzelfall eingehalten hat... 

*http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/33319.pdf, 12.02.2015

"Gemäss einer Gesundheitsbefragung des Bundesamtes für Statistik für das Jahr 2012 erlebt 
beinahe jeder fünfte Erwerbstätige meistens oder immer Stress bei der Arbeit *1. Stress kann zu physischen und psychischen Gesundheitsproblemen führen. Gemäss einer Stress-Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) *2 begünstigen unter anderem die folgenden zwei Faktoren das Stressempfinden: Arbeit in der Freizeit sowie überlange Arbeitstage."3

 

1: Schweizerische Gesundheitsbefragung 2012, Bundesamt für Statistik, 2014, Neuenburg. 
2: Stressstudie 2010 – Stress bei Schweizer Erwerbstätigen, Staatssekretariat für Wirtschaft / Fachhochschule Nordwestschweiz, 2011, Bern.
3: http://www.kvschweiz.ch/data/docs/download/12933/de_CH-1996/dok-NL-Arbeitszeiterfassung-16-05-14-DE.pdf, 23.08.2014