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Unter Zeiterfassung verstehen wir die Datenerfassung von Arbeitszeiten des Arbeitsnehmers. Damit wird die Personalzeit für die Personalabteilung und für die Lohnabrechnung erfasst. Die Mitarbeiter können Ihre Arbeitszeit anhand eines Browsers pro Aufgabe bzw. pro Projekt erfassen. Sie benötigen mit Timebox keine zusätzliche Software für die Dateneingabe.
"Das Arbeitsgesetz (Art. 15) sieht bei einer Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden pro Tag eine Mindestpause von einer halben Stunde vor."*1
2. Ruhezeit *2
Pausen
1 Die Arbeit ist durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
- a.
- eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden;
- b.
- eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;
- c.
- eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.
2 Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
Tägliche Ruhezeit *2
1 Den Arbeitnehmern ist eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden zu gewähren.
2 Die Ruhezeit kann für erwachsene Arbeitnehmer einmal in der Woche bis auf acht Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird.
*1: http://www.20min.ch//community/dossier/geldratgeber/story/Muss-ich-laengere-Mittagszeiten-machen--11097539, 22.09.2014
*2: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19640049/index.html#a15, 22.09.28