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"Das Arbeitsgesetz (Art. 15) sieht bei einer Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden pro Tag eine Mindestpause von einer halben Stunde vor."*1
2. Ruhezeit *2
Pausen
1 Die Arbeit ist durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
- a.
- eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden;
- b.
- eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;
- c.
- eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.
2 Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
Tägliche Ruhezeit *2
1 Den Arbeitnehmern ist eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden zu gewähren.
2 Die Ruhezeit kann für erwachsene Arbeitnehmer einmal in der Woche bis auf acht Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird.
*1: http://www.20min.ch//community/dossier/geldratgeber/story/Muss-ich-laengere-Mittagszeiten-machen--11097539, 22.09.2014
*2: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19640049/index.html#a15, 22.09.28