"Das Arbeitsgesetz und die diesbezüglichen Ausführungsverordnungen verpflichten den
Arbeitgeber zu einer lückenlosen Arbeitszeiterfassung für sämtliche Mitarbeitenden, die dem
Arbeitsgesetz unterstellt sind. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung umfasst dabei sowohl die:
- geleistete (tägliche und wöchentliche) Arbeitszeit inkl. Ausgleichs- und Überzeit;
- Lage der Arbeitszeit (Beginn und Ende der Arbeits- und Ruhezeiten; Zeit und Datum).
Nicht dem Arbeitsgesetz und damit der Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung unterstellt,
sind im Bereich der kaufmännischen Berufe:
- Mitarbeitende, die eine höhere leitende Tätigkeit*4 ausüben;
- Aussendienstmitarbeitende (bzw. Handelsreisende).
Für alle übrigen Mitarbeitenden gilt die Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung." *4
Wir zeigen anhand des folgenden Beispiels*1 wie die Berechnung der Jahresarbeitszeit (JAZ) aussehen kann.
Rechenbeispiel: Jahr 2012, 100%-Pensum (Mo-Fr), 40-Stunden-Woche in Zürich
Anzahl Tag | 366 | |
Anzahl Arbeitstage brutto | 261 | |
Anzahl Feiertage 2012 | 9 | |
Anzahl Feiertage Mo-Fr | -8 | |
Ferienanspruch (5 Wochen) | 25 | |
Anzahl Arbeitstage netto | 228 | |
Stunden pro Arbeitstag | 8 | |
Soll-Arbeitszeit 2012 brutto | 1824 | |
Weitere Reduktion³ Knabenschiessen | -4 | |
Reduzierte Arbeitszeit (je 1h) | -3 | Karfreitag/Auffahrt/1.August |
Soll-Arbeitszeit 2012 netto | 1817 | |
*1: KV Schweiz, http://www.kfmv.ch/data/docs/de_CH-1996/5256/dok-Jahresarbeitszeit.pdf 18.08.2018
Sie können Ihre Ferienzeit über mehrere Jahre hinaus anschauen. Timebox zeigt Ihnen auch pro Monat die geleisteten Arbeitsstunden. Sie können jeden Monat einen Auszug drucken und diese für spätere Kalkulationen behalten.