Ja. Es gibt zwei unterschiedliche Modelle, die je nach Anstellung für die Arbeitszeiterfassung zur Anwendung kommen.
Fixe Teilzeitarbeit findet immer an denselben Wochentagen statt. Die Soll-Arbeitszeit entspricht den zu erbringenden Soll Stunden an den vordefinierten Arbeitstagen.
Variable Teilzeitarbeit ist nicht auf bestimmte Wochentage begrenzt. Die Soll-Arbeitszeit berechnet sich analog der Vollzeitbeschäftigung, umgerechnet auf das vereinbarten Arbeitspensum. Die Arbeitszeit kann über das Jahr hinweg variable erbracht werden, das Pensum kann je nach Monat variieren.
Wir zeigen anhand des folgenden Beispiels*1 wie die Berechnung der Jahresarbeitszeit (JAZ) aussehen kann.
Rechenbeispiel: Jahr 2012, 100%-Pensum (Mo-Fr), 40-Stunden-Woche in Zürich
Anzahl Tag | 366 | |
Anzahl Arbeitstage brutto | 261 | |
Anzahl Feiertage 2012 | 9 | |
Anzahl Feiertage Mo-Fr | -8 | |
Ferienanspruch (5 Wochen) | 25 | |
Anzahl Arbeitstage netto | 228 | |
Stunden pro Arbeitstag | 8 | |
Soll-Arbeitszeit 2012 brutto | 1824 | |
Weitere Reduktion³ Knabenschiessen | -4 | |
Reduzierte Arbeitszeit (je 1h) | -3 | Karfreitag/Auffahrt/1.August |
Soll-Arbeitszeit 2012 netto | 1817 | |
*1: KV Schweiz, http://www.kfmv.ch/data/docs/de_CH-1996/5256/dok-Jahresarbeitszeit.pdf 18.08.2018