Management Praxis*:Gleitende Arbeitszeit
In vielen Betrieben besteht bereits gleitende Arbeitszeit. Die Mitarbeitenden sind berechtigt, in gewissen Grenzen Arbeitszeit vor- oder nachzuholen. Oft gelten Blockzeiten, bei welchen die Anwesenheit Pflicht ist, zunehmend wird jedoch auf solche verzichtet. Die Arbeitszeitkontrolle erfolgt meist mit einer elektronischen Zeiterfassung. Obwohl das Modell eine grosse Verbreitung gefunden hat, treten in der Praxis immer wieder Anwendungsfragen auf, die wir Ihnen hier beantworten. Weiterlesen Screenshot
*http://www.managementpraxis.ch/praxistipp_view.cfm?nr=3798, 21 Jan 2014