Fragen -
Kompensation, Gleitzeit
Der Gleitzeitsaldo ist soweit vor der Beendigung des Arbeitsvertrags auszugleichen. Ein positiver Gleitzeitsaldo verfällt am Ende des Arbeitsssssvertrages, wenn mit Management nichts anderes vereinbart wurde. Ein negativer Gleitzeitsaldo wird mit dem Lohn verrechnet bzw. zurückgefordert.