NZZ*: Unkorrekte Arbeitszeiterfassung
Wer die freien Tage über Weihnachten und Neujahr ausdehnen will, macht dies oft mittels der angesammelten Überstunden. Das Gesetz verlangt, dass grundsätzlich alle Angestellten ihre Arbeitszeit und ihre täglich geleisteten Stunden erfassen müssen. Das mag hin und wieder etwas kleinlich erscheinen. Doch als Arbeitnehmer tut man gut daran, beim Dokumentieren seiner Arbeitszeit sehr präzise zu sein. Denn Schummeleien können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen – bis hin zur fristlosen Kündigung. Weiterlesen Screenshot
*Von Katharina Fontana, http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/wer-schummelt-kann-fliegen-1.18212733, Donnerstag, 2. Januar, 05:30